Das Landgericht Berlin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin in der Littenstraße im Ortsteil Mitte. Es bestand aus drei Baukomplexen im gesamten Stadtgebiet, die zu unterschiedlichen Bauetappen gehören. Es war mit über 900 Mitarbeitern das größte Landgericht Deutschlands und nach dem Amtsgericht München eines der größten deutschen Gerichte. Es wurde zum 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Landgerichte aufgeteilt, das Landgericht Berlin I für Strafsachen und das Landgericht Berlin II für Zivilsachen.

Das Landgericht Berlin war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Berlin in der Littenstraße im Ortsteil Mitte. Es bestand aus drei Baukomplexen im gesamten Stadtgebiet, die zu unterschiedlichen Bauetappen gehören. Es war mit über 900 Mitarbeitern das größte Landgericht Deutschlands und nach dem Amtsgericht München eines der größten deutschen Gerichte. Es wurde zum 1. Januar 2024 in zwei eigenständige Landgerichte aufgeteilt, das Landgericht Berlin I für Strafsachen und das Landgericht Berlin II für Zivilsachen.

Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes im Jahr 1879 bestanden zwei Berliner Landgerichte: das Landgericht I für den Stadtkreis, das Landgericht II für das Umland. 14 Amtsgerichte: Alt-Landsberg, Berlin (II), Bernau, Charlottenburg, Cöpenick, Königs-Wusterhausen, Liebenwalde, Mittenwalde, Nauen, Oranienburg, Rixdorf, Spandau, Strausberg, Zossen.[1]

Im Jahr 1899 erfolgte die Aufteilung in Landgericht I (für den Bezirk des Amtsgerichts Mitte), Landgericht II (südliches Umland)[2] und Landgericht III (übriges Umland).[3] 1920 wurden die Landgerichte II und III aufgrund der Zusammenfassung verschiedener Gemeinden zu Groß-Berlin (flächenmäßig etwa dem heutigen Stadtstaat entsprechend) für weitere Teile der Stadt zuständig.

 Gerichtsgebäude Littenstraße: Eingangshalle/Treppenaufgang

Das Landgericht I war anfangs in der Grunerstraße/Neue Friedrichstraße 16/17, heute Littenstraße, ansässig.

Das Landgericht II hatte seinen Sitz im Gebäude des heutigen Amtsgerichtes Tempelhof-Kreuzberg an der Möckernstraße 128–130/Hallesches Ufer 29–31.

Das Landgericht III befand sich am Tegeler Weg 17–21 in dem Gebäude, in dem nach der Teilung der Stadt das für die drei Westsektoren Berlins zuständige Landgericht Berlin eingerichtet wurde; zum Bezirk des Landgerichtes Berlin III gehörten die Amtsgerichtsbezirke Spandau, Charlottenburg, Lichtenberg, Pankow, Wedding. Alle Strafkammern der drei Landgerichte waren im Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße, eingerichtet.[4]

Im Juli 1933 legte der kommissarische preußische Justizminister Hanns Kerrl die drei Landgerichte zum einheitlichen Landgericht Berlin zusammen.[5] Zum ersten Präsidenten des Landgerichtes Berlin ernannte er Richard Hoffmann, bis Mai 1933 Rechtsanwalt in Magdeburg.[6]

Infolge der Teilung Berlins wurden die Registerzuständigkeiten für West-Berlin vom Landgericht III auf die Amtsgerichte Charlottenburg und Schöneberg übertragen, obwohl die Register physisch im Tegeler Weg verblieben.[7] Im Landgerichtsgebäude in der Neuen Friedrichstraße, die in den 1950er Jahren in Littenstraße umbenannt wurde, waren neben dem Stadtgericht Berlin und den Stadtbezirksgerichten Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain auch das Oberste Gericht und die Generalstaatsanwaltschaft der DDR untergebracht.[8]

Zum 1. Januar 2024 wurde das Landgericht Berlin geteilt. Die Strafkammern am Standort Moabit wurden zum Landgericht Berlin I, die Zivilkammern an den Standorten Tegeler Weg sowie Littenstraße zum Landgericht Berlin II.[9] Damit sind alle Straf- und Zivilsachen an jeweils einem Landgericht konzentriert. Das Land Berlin verspricht sich davon eine bürgernahe, zugänglichere und effizientere Justiz.[10]

siehe Verordnung, betreffend die Errichtung der Amtsgerichte vom 26. Juli 1878 (PrGS S. 275/276) und Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879 (PrGS S. 393/410 ff.); ferner hier (Memento vom 19. Januar 2016 im Internet Archive) (Stand: 1894) 9 Amtsgerichte: Berlin-Schöneberg, Berlin-Tempelhof, Cöpenick, Groß-Lichterfelde, Königs-Wusterhausen, Mittenwalde, Rixdorf, Trebbin, Zossen 13 Amtsgerichte: Alt-Landsberg, Berlin-Wedding, Bernau, Charlottenburg, Kalkberge-Rüdersdorf, Lichtenberg, Liebenwalde, Nauen, Neu-Weißensee, Oranienburg, Pankow, Spandau, Strausberg; siehe Gesetz, betreffend die Gerichtsorganisation für Berlin und Umgebung vom 16. September 1899 (PrGS S. 391) Gerichte. In: Berliner Adreßbuch, 1933, Teil 3, S. 26 (detaillierte Zuständigkeitsangaben). Gesetz zur Umgestaltung des Gerichtswesens in Berlin vom 26. April 1933 (PrGS S. 125) Lothar Gruchmann: Justiz im Dritten Reich 1933–1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner. München 1990; S. 229 eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche Ernst Reuß: Millionäre fahren nicht auf Fahrrädern. Justizalltag im Nachkriegsberlin. Berlin 2012. https://www.rak-berlin.de/kammerton/ausgaben/ausgabe/ausgabe-11-2022/ab-1-januar-2024-zwei-landgericht-in-berlin/ LTO: Berlin: Deutschlands größtes Landgericht wird geteilt. Abgerufen am 11. Januar 2024.
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