Kontext von Österreich

Österreich ([ˈøːstɐʁaɪ̯ç] ; amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern. Die angrenzenden Staaten sind Deutschland und Tschechien im Norden, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden sowie die Schweiz und Liechtenstein im Westen.

Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat, im Besonderen eine semipräsidentielle Republik. Seine großteils aus den historischen Kronländern hervorgegangenen neun Bundesländer sind das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Das Bundesland Wien ist zugleich Bundeshauptstadt und auch einwohnerstärkste Stadt des Landes. Weitere Bevölkerungszentren sind Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.

Das Land wird von der Böhmischen Masse und der Thaya im Norden, den Karawanken und dem Steirischen HügellaWeiterlesen

Österreich ([ˈøːstɐʁaɪ̯ç] ; amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit gut 9,1 Millionen Einwohnern. Die angrenzenden Staaten sind Deutschland und Tschechien im Norden, die Slowakei und Ungarn im Osten, Slowenien und Italien im Süden sowie die Schweiz und Liechtenstein im Westen.

Österreich ist ein demokratischer Bundesstaat, im Besonderen eine semipräsidentielle Republik. Seine großteils aus den historischen Kronländern hervorgegangenen neun Bundesländer sind das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Das Bundesland Wien ist zugleich Bundeshauptstadt und auch einwohnerstärkste Stadt des Landes. Weitere Bevölkerungszentren sind Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.

Das Land wird von der Böhmischen Masse und der Thaya im Norden, den Karawanken und dem Steirischen Hügelland im Süden, der Pannonischen Tiefebene im Osten sowie dem Rhein und dem Bodensee im Westen begrenzt. Mehr als 62 Prozent seiner Staatsfläche werden von alpinem Hochgebirge gebildet. Der österreichische Staat wird deshalb auch als Alpenrepublik bezeichnet.

Die Bezeichnung Österreich ist in ihrer althochdeutschen Form „Ostarrichi“ erstmals aus dem Jahr 996 überliefert. Daneben war ab dem frühen Mittelalter die lateinische Bezeichnung Austria in Verwendung. Ursprünglich eine Grenzmark des Stammesherzogtums Baiern, wurde Österreich 1156 zu einem im Heiligen Römischen Reich eigenständigen Herzogtum erhoben. Nach dem Aussterben des Geschlechts der Babenberger 1246 setzte sich das Haus Habsburg im Kampf um die Herrschaft in Österreich durch. Das als Österreich bezeichnete Gebiet umfasste später die gesamte Habsburgermonarchie sowie in der Folge das 1804 konstituierte Kaisertum Österreich und die österreichische Reichshälfte der 1867 errichteten Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Als älteste Stadt Österreichs bezeichnet sich nach einem Stadtrecht aus dem Jahr 1212 die Stadt Enns.

Die heutige Republik entstand ab 1918, nach dem für Österreich-Ungarn verlorenen Ersten Weltkrieg, aus den zunächst Deutschösterreich genannten deutschsprachigen Teilen der Monarchie. Mit dem Vertrag von Saint-Germain wurden die Staatsgrenze und der Name Republik Österreich festgelegt. Damit einher ging der Verlust Südtirols und der Gewinn des Burgenlandes. Die Erste Republik war von innenpolitischen Spannungen geprägt, die in einen Bürgerkrieg und die Ständestaatsdiktatur mündeten. Durch den sogenannten „Anschluss“ stand das Land ab 1938 unter nationalsozialistischer Herrschaft. Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkrieg wieder ein eigenständiger Staat, erklärte Österreich am Ende der alliierten Besatzung 1955 seine immerwährende Neutralität und trat den Vereinten Nationen bei. Österreich ist seit 1956 Mitglied im Europarat, Gründungsmitglied der 1961 errichteten Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und seit 1995 ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union.

Mehr über Österreich

Grundinformation
  • Währung Euro
  • Ursprünglicher Name Österreich
  • Anrufcode +43
  • Internet Domäne .at
  • Mains voltage 230V/50Hz
  • Democracy index 8.16
Population, Area & Driving side
  • Bevölkerung 8979894
  • Fläche 83858
  • Fahrseite right
Verlauf
  • Urgeschichte bis 15 v.Weiterlesen
    Urgeschichte bis 15 v. Chr.
     
    Die jungpaläolithische „Venus von Willendorf“ ist eine der ältesten Figurinen der Welt (Naturhistorisches Museum Wien)

    Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Der Fundort mit den ältesten Spuren ist die Repolusthöhle in der Steiermark. Viele weitere Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der Venus vom Galgenberg und der Venus von Willendorf.

    Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit, und damit des Übergangs von bis dahin bestehenden Kulturen der Jäger, Sammler und Fischer zu bäuerlichen Dorfkulturen, steht die Kupfersteinzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.

    Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz. Nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch Latènezeit genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – das Königreich Noricum, eine Allianz aus dreizehn keltischen Stämmen. Der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätern besiedelt.

    Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr.
     
    Römische Provinzen und Orte auf dem Gebiet des heutigen Österreichs
     
    Römisches Heidentor samt Modell des Originalzustands bei Petronell-Carnuntum

    Der größte Teil des heutigen österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).

    Im 2. Jahrhundert n. Chr. verstärkte sich die Völkerwanderung und der langsame Niedergang des römischen Reiches. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten und andere germanische Völker, begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung des Gebiets. Vom Osten bis zur Enns siedelten die als Khaghanat organisierten Awaren, sowie im Süden die Slawen als Karantanische Fürsten. Vom Westen bis zur Enns siedelten die zunehmend christianisierten und als Stammesherzogtum unter den Franken organisierten Bajuwaren, sowie im heutigen Vorarlberg die Alamannen.

    Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806

    Im 8. Jahrhundert wurden zunehmend die großen Gebiete der Slawen und Awaren im Süden und Osten des heutigen Österreichs und darüber hinaus nach Pannonien, vom Frankenreich erobert. Das eroberte slawische Karantanien kam unter bairische Kontrolle, als Teil der Marcha orientalis, dem Ostland der bairischen Stammesherzöge. 805 wurden durch Karl den Großen die eroberten awarischen Gebiete als Awarenmark (Avaris) zusammengefasst und deren awarischen Fürsten dem Präfekten der Mark des bairischen Ostlandes unterstellt, mit Sitz zunächst in Lorch und später Oberpannonien der untergeordneten Donaugrafschaften unterhalb der Enns bis zur Raab (dem heutigen Niederösterreich und östlich angrenzendem Donaugebiet).[1] 828 wurden fränkische Grafschaften anstatt des bestehenden awarischen und slawischen Fürstentum in der Mark etabliert.[1] Das neue Gebiet wurde in Folge durch die Bajuwaren (Baiern) und Franken besiedelt, und die Christianisierung, von u. a. zu diesem Zweck 798 gegründeten Erzdiözese Salzburg sowie Diözese Passau aus, vorangetrieben und damit die Keimzelle des späteren Österreich gelegt.

    Allerdings ging 907 dieses Gebiet an die Magyaren verloren und erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte sich das ostfränkische Reich in dem Gebiet behaupten. Damit konnte hier eine neue Welle bajuwarischer Siedlungstätigkeit beginnen.

    Das zurückeroberte Gebiet wurde dann 976 gefestigt durch die Gründung des ältesten Herzogtum auf dem Boden des heutigen Österreichs, dem Herzogtum Kärnten, und der Übertragung der übrigen bairischen Marcha orientalis als Markgrafschaft durch Kaiser Otto II. an Luitpold, den Stammvater der später „Babenberger“ genannten Dynastie. Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens „Ostarrichi“ stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising in Neuhofen an der Ybbs „in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region“ („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“) festgehalten. Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu „Österreich“. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. „Austria“) oder Osterland bekannt.

    Die Markgrafschaft Österreich wurde am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum Österreich erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.

     
    Rudolf IV. aus dem Hause Habsburg begründete das Erzherzogtum Österreich (Dom Museum Wien)

    Den Babenbergern folgte 1251 Ottokar II. Přemysl aus dem Geschlecht der Přemysliden, der 1282 von den Habsburgern abgelöst wurde. Um ihren Rang zu betonen und ihre Dynastie den Kurfürsten des Heiligen Römischen Reichs gleichzustellen, machte Rudolf IV. sein Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (1358/59; lat. maius „größer“, Komparativ zu magnus „groß“) zum Erzherzogtum Österreich. 1365 gründete Rudolf IV. auch die Universität Wien. Die Habsburger dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Ein Teil des Herrschaftsgebiets waren die Vorlande oder auch Vorderösterreich genannt.

     
    Frans Geffels: „Entsatzschlacht von Wien 1683“ (Wien Museum), die zweite, erfolgreich abgewehrte Wiener Türkenbelagerung, die Österreich zur Großmacht machte
     
    Martin van Meytens: „Die Kaiserliche Familie“, 1754 (Schloss Schönbrunn): Kaiser Franz I. Stephan von Lothringen und Kaiserin Maria Theresia im Kreise ihrer Familie

    Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge, unter anderem des Prinzen Eugen von Savoyen, im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, darüber hinausgehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.

    Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtige Aufgabe gesehen wurde. 1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es wurde (erstmals) festgelegt, dass nach dem absehbaren Aussterben der Herrscherdynastie in männlicher Linie die Erbfolge über die weibliche Linie zu erfolgen habe. Daraus ergab sich, dass die Tochter Kaiser Karls VI., Maria Theresia, ihm als Monarchin der Habsburgischen Erblande folgen konnte und damit den Töchtern seines älteren Bruders Joseph vorgezogen wurde. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte Maria Theresia, die mit Franz I. Stephan von Lothringen das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien zugesprochen.

    Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an, um die Gleichrangigkeit mit dem neuen französischen Kaiser zu wahren. 1806 legte er dann unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses zu bestehen aufhörte.

    Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)

    Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Salzburg fiel im Jahr 1816, nach mehrmaligem Besitzerwechsel, als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges geistliches Reichsfürstentum (Erzstift Salzburg) gewesen war.

     
    Metternich prägte Österreichs Außenpolitik und beeinflusste Europa für viele Jahre im 19. Jahrhundert

    Leitender Politiker des österreichischen Biedermeiers war der Außenminister und spätere Staatskanzler Klemens Wenzel Lothar von Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem zu kontrollieren, um mittels Restauration die alte Ordnung, die absolute Monarchie zu erhalten. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland; gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn.

     
    Unter der Herrschaft von Kaiser Franz Joseph I. (1848–1916) erlebte Österreich eine Blütezeit der Künste und Wissenschaften

    In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit, Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste auf Wunsch der Dynastie der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. 1851 hob er im Silvesterpatent die von ihm selbst oktroyierte Verfassung auf. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.

    Im Kampf um die Vormachtstellung im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus) erzwang Preußen unter Bismarck eine Entscheidung im Sinn der kleindeutschen Lösung ohne Österreich. Im Deutschen Krieg 1866 unterlag Österreich, das den Deutschen Bund anführte, den Preußen in der Schlacht bei Königgrätz. Der Deutsche Bund löste sich auf und Österreich spielte im weiteren deutschen Einigungsprozess keine Rolle mehr.

    Bereits 1859 hatte Österreich nach der Schlacht von Solferino die Vorherrschaft in Norditalien verloren. Mit der Niederlage im Deutschen Krieg musste es 1866 auch noch Venetien an das mit Preußen verbündete Italien abtreten.

    Der durch die Niederlagen politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben. Gegen seinen zähen Widerstand erreichten seine Berater die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie: mit dem auf das unzweckmäßige Oktoberdiplom 1860 folgenden Februarpatent 1861, mit dem der Reichsrat als Parlament geschaffen wurde.

    Der mit Ungarn erzielte Ausgleich von 1867 beendete den Boykott des Staates durch die magyarische Aristokratie und führte zur Umwandlung des bisherigen Einheitsstaates in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, eine Realunion. In Cisleithanien (ein Begriff der Bürokraten- und Juristensprache), der inoffiziell meist Österreich genannten westlichen Reichshälfte, wurde dies durch die Dezemberverfassung 1867, die bis 1918 in Kraft blieb, effektuiert.

    Die durch den Ausgleich erfolgte Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.

     
    Österreich-Ungarn um 1899

    In Österreich führten die nationalen Wünsche der einzelnen Völker zu einer politisch überaus schwierigen Situation. Im Reichsrat, dessen Männerwahlrecht sukzessive demokratisiert wurde, bestanden von den 1880er Jahren an nur kurzlebige Zweckbündnisse; tschechische Abgeordnete betrieben Obstruktionspolitik. Der Reichsrat wurde vom Kaiser deshalb oft Monate lang vertagt. Die k.k. Regierungen wechselten häufig, eine Politik der kurzfristigen Aushilfen wurde zur Regel – Beobachter sprachen von Fortwursteln statt zielgerichteter Politik.

    Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatten der Kaiser und seine außenpolitischen Berater Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Mit der 1908 erfolgten Annexion des 1878 mit Zustimmung des Berliner Kongresses besetzten Bosnien, welche die Bosnische Annexionskrise auslöste, wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte. Außerdem trat die Monarchie dort in Konkurrenz zu Russland, das sich als Schirmherr aller Slawen bezeichnete.

    Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Altersschwäche des 84-jährigen Kaisers, die Selbstüberschätzung der „Kriegspartei“ in Wien und Budapest (aus späterer Sicht eine Clique von Kriegstreibern) und die parlamentslose Regierungssituation im Juli 1914 zur Kriegserklärung an Serbien, aus der auf Grund der „Automatik“ der europäischen Beistandspakte binnen einer Woche der später Erster Weltkrieg genannte Große Krieg entstand. Die Niederlage der Doppelmonarchie, die im Herbst 1918 unausweichlich wurde, führte zu ihrem Ende. Mit 31. Oktober 1918 trat das Königreich Ungarn aus der Realunion mit Österreich aus. Parallel dazu teilte sich Cisleithanien ohne Mitwirkung von Kaiser, k.k. Regierung oder Reichsrat auf: in die neuen Staaten Deutschösterreich und Tschechoslowakei; in Gebiete, die sich mit solchen außerhalb Österreich-Ungarns zu den neuen Staaten Polen und SHS-Staat konstituierten und in solche, die auf Grund des Ausgangs des Krieges anderen Nachbarstaaten (Italien, Rumänien) einverleibt wurden.

    Gründung der Republik 1918
     
    Das Denkmal der Republik mit Büsten der drei Sozialdemokraten Jakob Reumann, Victor Adler und Ferdinand Hanusch

    Am 21. Oktober 1918 traten die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) einschließlich jener Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen. Kriegsende und Zerfall der Monarchie waren bereits abzusehen, auch hätte das Land für einen weiteren Kriegswinter keine Ressourcen mehr gehabt. Den Vorsitz hatte der Sozialdemokrat Karl Seitz abwechselnd mit dem Christlichsozialen Johann Nepomuk Hauser und dem Großdeutschen Franz Dinghofer. Ihr Vollzugsausschuss wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs, deren Minister nach angelsächsischem Vorbild die Bezeichnung „Staatssekretär“ trugen; erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Victor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.

    Der Kaiser versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. verantwortet. Kritik wie im Deutschen Reich, wo die zivilen Verhandler des Waffenstillstands später von rechtsgerichteten Politikern als „Novemberverbrecher“ geschmäht wurden, war daher nicht möglich.

    Mitglieder der k. k. Regierung, des Ministeriums Lammasch, und des Kabinetts Renner, das die Republik vorbereitete und den Zusammenprall der alten mit der neuen Staatsordnung vermeiden wollte, arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar juristisch keine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November fand die Ausrufung der Republik Deutschösterreich statt und es wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik und Teil der deutschen Republik sei.

    Erste Republik (1918–1933)
     
    Die neue Republik Österreich wurde Rechtsnachfolger von Österreich-Ungarn und musste im Vertrag von Saint-Germain erhebliche Gebiete abtreten
     
    Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)
     
    Vertrag von Saint-Germain, Ratifizierungsurkunde

    Am 18. Dezember 1918 wurde das Frauenwahlrecht für Österreicherinnen über 20 Jahre eingeführt.[2] Dies war Teil der neuen Verfassung vom Dezember 1918.[3] Bis 1920 blieben jedoch Prostituierte vom Wahlrecht ausgeschlossen.[2]

    In den Koalitionsregierungen 1918–1920 (siehe Staatsregierung Renner I bis Renner III und Mayr I) entstanden bedeutende Sozialgesetze (etwa Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.

    Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik durch die Verpflichtung zur Unabhängigkeit verhindert. Dieses „Anschlussverbot“ war außerdem durch Artikel 80 des Versailler Vertrags bewirkt, welcher das Deutsche Reich zur Achtung der Unabhängigkeit Österreichs verpflichtete.

    Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (Sudetenland, Südmähren, Südtirol), durften zudem wegen des entgegenstehenden Willens der Siegermächte nicht zu Österreich gelangen. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreichs SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.

    Am 21. Oktober 1919, als der Friedensvertrag in Kraft trat, wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen, in dem unter anderem Wien als eigenes Bundesland definiert wird. (Das B-VG gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbstständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der die Unterstützung Italiens fand, eine Volksabstimmung durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit Herbst 1920 die Christlichsozialen und ihre Unterstützer vom rechten Flügel (siehe Bundesregierung Mayr II usw.). Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren nun auf Bundesebene in scharfer Opposition.

    Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.

    Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der sogenannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.

    In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. In diesen Zeiten gab es nun einerseits Ideen zur österreichischen Identität und zu einem österreichischen Patriotismus und andererseits eine starke Bewegung hin zu einer großdeutschen Lösung und zum Anschluss Österreichs an Deutschland. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen.

    Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Benito Mussolini war dafür Vorbild. Einer der christlichsozialen Politiker, welche diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung auseinanderging, verhinderte er im März 1933 dessen Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.

    Austrofaschistischer Ständestaat (1933–1938)

    Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan eigenmächtig Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten in von Historikern teilweise als Österreichischer Bürgerkrieg bezeichneten gewaltsamen Zusammenstößen ihren Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten am gleichen Tag die Absetzung des Wiener Bürgermeisters Karl Seitz und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Gegen Schutzbündler ergingen einige standrechtliche Todesurteile.

    Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat).[4] Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet), mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.

    Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.

    Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den „besseren deutschen Staat“ darzustellen. In der Tat war Österreich vor dem Anschluss an das Deutsche Reich die um vieles mildere Diktatur: Mehrere von den Nationalsozialisten verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934 bis 1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.

    Hatte Adolf Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Deutschen Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer nationalsozialistischen Regierung unter Arthur Seyß-Inquart. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Unternehmen Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nationalsozialisten bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten „Arisierungen“, das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.

    Teil des Deutschen Reiches (1938–1945)
     
    Adolf Hitler verkündet vom Balkon der Hofburg den jubelnden Massen auf dem Heldenplatz den Anschluss Österreichs am 15. März 1938
     
    Befreiung des KZ Mauthausen am 6. Mai 1945

    Die gravierendste Folge des „Anschlusses“ war der sofort einsetzende Terror gegen jüdische Österreicher, der später im Massenmord gipfelte. Aus rassischen oder politischen Gründen unerwünschte Menschen flüchteten, sofern sie nicht bald im KZ landeten, zu Zehntausenden ins Ausland.

    Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 14. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch das „Ostmarkgesetz“ zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden: So wurde das zunächst „Land Österreich“ genannte Gebiet kurz darauf als „Ostmark“ und ab 1942 schließlich als „Alpen- und Donau-Reichsgaue“ bezeichnet. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Die Fläche Wiens wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht („Groß-Wien“).

    Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. An Hitlers Politik und Verbrechen beteiligten sich zahlreiche Österreicher mit großer Intensität. Bekannte Täter wie Arthur Seyß-Inquart, Ernst Kaltenbrunner und Alexander Löhr waren Österreicher. Österreicher stellten KZ-Aufseher, SS-Männer und Gestapo-Mitarbeiter. Obwohl sie nur 8 % der Bevölkerung des Großdeutschen Reiches ausmachten, waren 14 % der SS-Mitglieder, 40 % der KZ-Aufseher und 70 % von Adolf Eichmanns Stab österreichischer Abstammung.[5]

    1938 wurde das Doppellagersystem Mauthausen/Gusen errichtet, welches das KZ Mauthausen und KZ Gusen umfasste. Im Laufe der Jahre wurde diesem Lagersystem ein Netz von Außenstellen angeschlossen, das sich über ganz Österreich erstreckte. Aus ganz Europa wurden in diesen Konzentrationslagern Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen u. a. in der Rüstungsproduktion und im Straßenbau eingesetzt. Allein in Mauthausen kamen etwa 100.000 Häftlinge ums Leben.

    Der Zweite Weltkrieg in Europa endete schließlich mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 (vgl. Chronologie des Zweiten Weltkrieges).

    Nachkriegszeit und Zweite Republik

    Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April 1945 trat die provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das „Verfassungsüberleitungsgesetz“ wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, welche die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.

    Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden. Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner im Dezember 1945 von der Bundesversammlung einstimmig zum Staatsoberhaupt gewählt. Daraufhin, bis 1947, wurde Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) mit Leopold Figl als Bundeskanzler regiert. Ab 19. November 1947 bildeten ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wurde bis 1966 weitergeführt. Nach Renners Tod Ende 1950 wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte.

     
    Österreich wurde nach dem Krieg bis 1955 in vier alliierte Besatzungszonen aufgeteilt

    Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel) sowie östlich der Enns, Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem „USIA“ genannten Konzern zusammengefasst, was gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war. Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und am Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm nichts anderes übrig geblieben.[6] Eine Folge dieser „Opferthese“ war die bis heute nur schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.

    Mit der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch Leopold Figl für die Bundesregierung Raab I und durch Vertreter der vier Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik am 27. Juli 1955 ihre volle Souveränität.

    Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die immerwährende Neutralität Österreichs; dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost.[7] Bedingt durch die Neutralität konnten aber sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.

    Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973/74 sowie 1991/92 Mitglied des Sicherheitsrates. Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergie-Organisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009/10 wurde Österreich wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt.[8]

    Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zur österreichischen Reichshälfte gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert worden war, brachte Österreich in den 1960er Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut.

    1966 bis 1970 war die Bundesregierung Klaus II die erste Alleinregierung der Zweiten Republik, gestellt von der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus. 1970–1983 folgten sozialistische Alleinregierungen unter Bruno Kreisky (siehe Bundesregierung Kreisky I bis Kreisky IV). Bedeutend für Österreich war in dieser Zeit die weit gespannte Außenpolitik Kreiskys, die unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO brachte, symbolisiert wurde.

    1978 fand die Volksabstimmung über die von der Regierung Kreisky befürwortete Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt; sie ging negativ aus. Österreich produziert bis heute keine Kernenergie und lehnt dies auch für die Zukunft ab.

     
    UNO-City in Wien, der dritte Amtssitz der Vereinten Nationen

    1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der Vereinten Nationen neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.

    1983 fädelte der abtretende Bruno Kreisky eine kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen Freiheitlichen Partei (FPÖ) ein; die FPÖ hatte ihm durch Stillhalten bereits 1970 an die Macht verholfen (siehe Bundesregierung Sinowatz). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ 1986 wurde die Koalition von der SPÖ auf Betreiben Franz Vranitzkys beendet.

    Der Zerfall des Ostblocks 1989/90 ließ den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hatte.

    1987 bis 1999 bildeten die Sozialdemokraten (SPÖ) „große Koalitionen“ mit der christdemokratischen ÖVP (siehe Bundesregierung Vranitzky I bis Vranitzky V und Bundesregierung Klima). In diesen Zeitraum fiel der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1995), für den sich insbesondere Alois Mock und Vranitzky eingesetzt hatten. Bei der Volksabstimmung 1994 stimmten zwei Drittel der Teilnehmer dafür.

    Gegenwart

    Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/90 liegt Österreich nicht mehr an der Ostgrenze des westlich ausgerichteten Europas. Österreich wurde einer der stärksten Investoren in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden Menschen aus den einander bekriegenden jugoslawischen Nationalitäten verstärkt in Österreich aufgenommen.

    Nach einer positiven Volksabstimmung am 12. Juni 1994 trat Österreich per 1. Jänner 1995 (gemeinsam mit Schweden und Finnland) der Europäischen Union bei.

    Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 und insbesondere nach dem EU-Beitritt 1995 wurde die Neutralitätspolitik alten Stils für Österreich obsolet. Der Begriff Neutralität ist aufgrund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen auf Bündnisfreiheit reduziert und hat hauptsächlich identitätspolitische Bedeutung; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.

    Österreich hatte in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzte der Euro auch als Bargeld den Schilling. Österreich trat 1995 den Schengener Abkommen bei. Am 1. Dezember 1997 hob es die Grenzkontrollen zu Deutschland und Italien auf; seitdem gehört es zum Schengen-Raum. In der zweiten Jahreshälfte 2018 führte Österreich zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der Europäischen Union.

    Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986–2000 wurden 2000–2006 von Regierungen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) abgelöst (siehe Bundesregierung Schüssel I und Schüssel II). Die damals 14 anderen EU-Mitgliedstaaten reagierten auf die Regierungsbeteiligung der von ihnen als rechtsradikal eingeschätzten FPÖ mit einer vorübergehenden bilateralen Kontaktsperre auf Regierungsebene („EU-Sanktionen“). Nach der Spaltung der FPÖ 2005 wurde das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.

    2007/2008 war nach Neuwahlen wiederum eine SPÖ-ÖVP-Koalition tätig (siehe Bundesregierung Gusenbauer). Nach der Erweiterung des Schengenraums Ende 2007 um Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Slowenien bzw. Ende 2008 um die Schweiz und Ende 2011 um Liechtenstein ist Österreich völlig von Schengenstaaten umgeben.

    Von der ÖVP ausgelöste vorgezogene Nationalratswahlen im September 2008 führten zu einer Neuauflage der rot-schwarzen Koalition (Bundesregierung Faymann) unter den neuen Parteichefs Werner Faymann (SPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).[9] Nach dem Rücktritt Josef Prölls folgte ihm 2011 Michael Spindelegger als Vizekanzler.[10]

    Nach einer 2007 in Kraft getretenen Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre wurde der Nationalrat 2013 erstmals fünf Jahre nach der vorangegangenen Wahl gewählt. Bei dieser Wahl wurden die bisherigen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit Verlusten wiederum stärkste und zweitstärkste Partei (zusammen 99 von 183 Mandaten im Nationalrat). 2013 bis 2017 bildeten SPÖ und ÖVP erneut eine Koalitionsregierung (Bundesregierung Faymann II, 2016/17 Bundesregierung Kern).

    Nach den vorgezogenen Wahlen 2017, aus denen die ÖVP als stimmenstärkste Partei hervorging, bis zur Ibiza-Affäre 2019 regierte eine Koalition aus ÖVP und FPÖ (Bundesregierung Kurz I), nach deren Abwahl im Nationalrat durch ein Misstrauensvotum amtierte 2019/20 erstmals eine Regierung unter einer weiblichen Bundeskanzlerin (Bundesregierung Bierlein), nach den Nationalratswahlen am 29. September 2019 amtiert seit Jänner 2020 erstmals auf Bundesebene eine Regierung aus ÖVP und den Grünen (Bundesregierung Kurz II).

    Nach dem Bekanntwerden der Inseratenaffäre erklärte Sebastian Kurz am 9. Oktober 2021 den Rücktritt von seiner Funktion als Bundeskanzler. Kurz wurde in drei Ermittlungsverfahren der Strafverfolgungsbehörde als Beschuldigter geführt. Als sein Nachfolger wurde von der ÖVP Außenminister Alexander Schallenberg vorgeschlagen. Die verbleibenden 15 Mitglieder der Regierung Kurz II wurden mit 11. Oktober 2021 in die Bundesregierung unter Alexander Schallenberg (ÖVP) übernommen. Im Dezember 2021 übernahm Karl Nehammer das Amt des Bundeskanzlers. Die Koalition mit den Grünen wurde fortgeführt. Nach der knappen Bundespräsidentenwahl 2016 hat Alexander Van der Bellen 2022 seine Wiederwahl gleich im ersten Wahlgang geschafft.[11]

    Siehe auch: Österreich 2015, 2016, 2017, 2018, 2019, 2020 und COVID-19-Pandemie in Österreich.↑ a b G. Koller, M. Mitterauer: Karolingische Markgrafen im Südosten: fränkische Reichsaristokratie und bayerischer Stammesadel im österreichischen Raum (= Archiv für österreichische Geschichte. Bd. 123-124). H. Böhlaus Nachf., Kommissionsverlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien, 1963 (google.at [abgerufen am 27. Januar 2023]). ↑ a b Birgitta Bader-Zaar: Gaining the Vote in a World in Transition: Female Suffrage in Austria. In: Blanca Rodríguez-Ruiz, Ruth Rubio-Marín: The Struggle for Female Suffrage in Europe. Voting to Become Citizens. Koninklijke Brill NV, Leiden und Boston 2012, ISBN 978-90-04-22425-4, S. 191–206, S. 199. Jad Adams: Women and the Vote. A World History. Oxford University Press, Oxford 2014, ISBN 978-0-19-870684-7, S. 287. Verfassung des Bundesstaates Österreich von 1934 (Memento vom 7. Januar 2010 im Internet Archive); abgerufen am 10. September 2010. Rolf Steininger: Austria, Germany, and the Cold War. From the Anschluss to the State Treaty 1933–1955. Berghahn Books, New York 2008, ISBN 978-1-84545-326-8, S. 14 f. John Weiss: Der lange Weg zum Holocaust. Die Geschichte der Judenfeindschaft in Deutschland und Österreich. Ullstein, Berlin 1988, ISBN 3-548-26544-8, S. 241 f. Umfrage, veröffentlicht am 11. September 1987 in der Wochenpresse. Peter Jankowitsch: Das Problem der Äquidistanz. Die Suche der Zweiten Republik nach außenpolitischen Leitlinien. In: Manfried Rauchensteiner (Hrsg.): Zwischen den Blöcken NATO, Warschauer Pakt und Österreich. Böhlau, Wien 2010, ISBN 978-3-205-78469-2, S. 451–496, hier S. 452 ff. Vereinte Nationen: Iran scheitert mit Bewerbung für Sicherheitsrat, Spiegel Online SPÖ und ÖVP einigen sich auf grosse Koalition in Österreich – Werner Faymann wird neuer Bundeskanzler, NZZ, 23. November 2008. Der neue ÖVP-Chef und Vizekanzler heißt Michael Spindelegger. Der Standard vom 14. April 2011. Van der Bellen schafft Wiederwahl orf.at vom 9. Oktober 2022.
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Stay safe
  • Sicherheit

    Österreich ist grundsätzlich ein sicheres Land und der Sicherheitsstandard ist vergleichbar mit anderen mitteleuropäischen Ländern. Gewaltverbrechen sind selten und betreffen in der Regel nicht Zufallsopfer. Raubüberfälle usw. können vorkommen. Am höchsten ist die Kriminalitätsrate in den großen Städten, wo jedoch die üblichen Vorsichtsmaßnahmen ausreichend sind. Auch Nachts kann man sich in der Regel sehr sicher fortbewegen. Gezielte Übergriffe und Attacken mit rassistischem, frauenfeindlichem oder homophobem Hintergrund sind selten.

    Notrufnummern Euronotruf: 112 (leitet die Notfallinformationen an den entsprechenden Rettungsdienst, wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen weiter) Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Notarzt: 141 Rettung: 144 Bergrettung: 140 Unfall- und Pannenhilfe: 120 (ÖAMTC), 123 (ARBÖ) Hotline für vermisste Kinder: 116000

    Weitergehende und detaillierte Informationen bietet das Ministerium für Inneres.

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    Sicherheit

    Österreich ist grundsätzlich ein sicheres Land und der Sicherheitsstandard ist vergleichbar mit anderen mitteleuropäischen Ländern. Gewaltverbrechen sind selten und betreffen in der Regel nicht Zufallsopfer. Raubüberfälle usw. können vorkommen. Am höchsten ist die Kriminalitätsrate in den großen Städten, wo jedoch die üblichen Vorsichtsmaßnahmen ausreichend sind. Auch Nachts kann man sich in der Regel sehr sicher fortbewegen. Gezielte Übergriffe und Attacken mit rassistischem, frauenfeindlichem oder homophobem Hintergrund sind selten.

    Notrufnummern Euronotruf: 112 (leitet die Notfallinformationen an den entsprechenden Rettungsdienst, wie Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen weiter) Feuerwehr: 122 Polizei: 133 Notarzt: 141 Rettung: 144 Bergrettung: 140 Unfall- und Pannenhilfe: 120 (ÖAMTC), 123 (ARBÖ) Hotline für vermisste Kinder: 116000

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    Gefahrensituationen Problematisch für Ausländer und sehr teuer kann die im österreichischen Sachenrecht verankerte Besitzstörungsklage sein, die in dieser Form zumindest in den anderen deutschsprachigen Ländern unbekannt ist. Eine Besitzstörungsklage kann z. B. erfolgen, wenn ein Auto auf einem privaten Grundstück (z. B. Supermarktparkplatz) abgestellt wird oder ein privater Weg durch Fußgänger (Wanderer) benutzt wird. Die Klage selbst hat keine großen Auswirkungen, doch sind alle Kosten durch den Beklagten zu tragen – und das kann sehr teuer werden. Dringender Rat: keine mit „Privat“ o.ä. markierten Grundstücke / Wege betreten oder nutzen; auf Hinweisschilder achten. Im Internet sind umfangreiche Informationen hierzu zu finden.Vor Taschen- und Trickdieben sollte man sich vor allem in größeren Menschenansammlungen (Öffentliche Verkehrsmittel, Märkte) und an stark frequentierten Tourismuszielen in Acht nehmen. Dies gilt auch für Hotels und Restaurants. In Skigebieten kommt es in der Hochsaison gehäuft zu Diebstählen hochpreisiger Ausrüstung. Auch in geparkten Autos sollte nichts Wertvolles sichtbar hinterlassen werden.Bei Veranstaltungen speziell am Land, an denen größere Mengen Alkohol konsumiert werden (Kirtage, Zeltfeste usw.), kann es manchmal etwas ruppiger zugehen und teilweise zu Handgreiflichkeiten kommen. Gruppen von Jugendlichen, die sich rund um größere Wohnblocks oder in größeren Städten Abends aufhalten und selbst mitgebrachten Alkohol trinken, sind zumeist harmlos. Mit ein wenig Hausverstand lassen sich unangenehme Situationen leicht umschiffen.Bei Bergwanderungen sollte man die Gefahr von raschen Wetterumschwüngen keinesfalls unterschätzen! Auch im Hügelland kann man durchaus einmal in Bergnot geraten.Auslandsvertretungen Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

    A-1030 Wien, Gauermanngasse 2-4 (3. Bezirk), Telefonnummer: 01/711540, Faxnummer: 01/7138366. Bevollmächtigter Botschafter: Ralf Beste.

    Botschaft der Schweizerischen Eidgenossenschaft

    A-1030 Wien, Prinz Eugen-Straße 9A (3. Bezirk), Telefonnummer: 01/79505, Faxnummer: 01/7950521. Bevollmächtigter Botschafter: Walter Haffner.

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